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Informationen zur Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt.

Etwa 76.000 Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger werden in Heilbronn wahlberechtigt sein. Sie entscheiden mit, welche Europaabgeordnete in den kommenden fünf Jahren ihre Interessen in Straßburg vertreten sollen. Deutschland wird weiterhin mit 96 Abgeordneten in der Wahlperiode von 2024 bis 2029 vertreten sein und hat damit, abhängig von der Einwohnerzahl, weiterhin den größten Anteil.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat 1 Stimme. Der Stimmzettel für die Europawahl 2024 enthält 34 Wahlvorschläge von Parteien oder Vereinigungen, die vom Bundeswahlausschuss zugelassen wurden.

Den Stimmzettel erhalten die Wahlberechtigten am Wahlsonntag im Wahllokal.
 

Bei der Europawahl sind wahlberechtigt

  • alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 9. Juni 2008 oder früher) und seit mindestens drei Monaten eine (Haupt-) Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten haben und
  • - auf Antrag –
    alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten eine (Haupt-) Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten innehaben

sofern sie nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden in das Heilbronner Wählerverzeichnis für die Europawahl alle deutschen Wahlberechtigten eingetragen, die am 28. April 2024 in Heilbronn mit Hauptwohnung gemeldet sind. Unter den gleichen Voraussetzungen werden diejenigen Unionsbürgerinnen und –bürger eingetragen, die auf ihren Antrag hin bereits bei einer früheren Europawahl seit 1999 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren.

Alle anderen wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und –bürger werden bis zum 19.05.2024 auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen. Ansonsten können sie in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat wählen.

Wahlberechtigte, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, telefonisch beim Wahlamt nachzufragen, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die Adresse Ihres Wahllokals. Bitte lesen Sie diese genau, denn zu dieser Wahl wurden die Wahlbezirke neu eingeteilt und einige Wahllokale in andere Räumlichkeiten verlegt. Wenn Sie vor kurzem umgezogen sind, finden Sie hier weitere Hinweise zur Eintragung ins Wählerverzeichnis.

 

Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl bis 19. Mai 2024 per Post im Original an:

Stadt Heilbronn, Bürgeramt – Wahlen, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn.

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
 

Deutsche, die im Ausland leben, und vor ihrem Wegzug mit Hauptwohnung in Heilbronn gemeldet waren, können sich in das Heilbronner Wählerverzeichnis für die Europawahl eintragen lassen.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl bis 19. Mai 2024 per Post im Original an:

Stadt Heilbronn, Bürgeramt – Wahlen, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn.

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
 

Kontakt Wahlamt

Stadt Heilbronn
Bürgeramt – Wahlen –
Marktplatz 7
74072 Heilbronn

Rathaus Heilbronn
1. OG, Zimmer 164-167
Tel. 07131/56-2071 oder -2223
Fax 07131/56-4289
E-Mail: wahlen@heilbronn.de

 

ab 13. Mai 2024:

Briefwahlteam im Rathaus Heilbronn
(Eingang Lohtorstraße)

Zimmer 480, 4. OG.
Tel. 07131/56-3688
Fax 07131/56-4289
E-Mail: briefwahl@heilbronn.de