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Unterbringung

Alle Geflüchteten, die in Deutschland ankommen, werden nach einem bestimmten Verfahren auf die Bundesländer verteilt. Grundlage für die Verteilung ist der sogenannte Königsteiner Schlüssel, der sich aus der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft der Bundesländer berechnet. Baden-Württemberg ist aufgrund dieser Berechnung für die Unterbringung von 13 Prozent aller nach Deutschland kommenden Asylsuchenden zuständig.

Nach der Registrierung in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg werden die Asylsuchenden weiter auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Die Aufnahmen von Asylsuchenden erfolgt wöchentlich.

Bis das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Asylantrag einer Person entschieden hat, wohnen sie in den Stadt- und Landkreisen in sogenannten vorläufigen Unterbringungen. Wird der Antrag bewilligt, können die Geflüchteten in eine Anschlussunterbringung wechseln oder eigenständig eine Wohnung suchen.

Hierbei sind die meisten anerkannten Geflüchteten von der sogenannten „Wohnsitzauflage“ betroffen. Durch das Integrationsgesetz des Bundes und Anwendungshinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration sind sie verpflichtet, in Heilbronn wohnhaft zu bleiben, bis sie selbst, der Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder ein minderjähriges Kind eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich und einem Einkommen von 712 Euro netto aufnimmt oder eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnt.

Der Gemeinderat hat bereits im Dezember 2014 den Beschluss gefasst, Geflüchtete in Heilbronn dezentral unterzubringen und dafür auf Leerstand in städtischen Gebäuden und auf die Anmietung von Wohnungen zurückzugreifen:

Das Konzept der dezentralen Unterbringung hat sich in Heilbronn bewährt. Die Geflüchteten werden im gesamten Heilbronner Stadtkreis an verschiedenen Orten untergebracht. Große und anonyme Geflüchtetenheime sollen vermieden und somit die Integration der Asylsuchenden als Heilbronner Neubürger ermöglicht und gefördert werden.

Der Stadtverwaltung ist der Dialog mit der Einwohnerschaft wichtig. Daher wird vor der Belegung einer Unterkunft mit mehr als 30 Geflüchteten eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere interessierte Heilbronner durchgeführt.

Die erste Anlaufadresse für Geflüchtete in Heilbronn ist das Mitarbeiter-Team der Stadt Heilbronn. Die Sozialbetreuerinnen und -betreuer, die auch Integrationsmanager tätig sind, sind vor Ort in den Wohnheimen ansprechbar und helfen bei der Alltagsbewältigung von neu angekommenen Geflüchteten und ihren Familien. Sie sind die Ansprechpartner bei Problemen aller Art. Sie unterstützen beim Ausfüllen von Formularen und bei der Stellung von Anträgen, organisieren die Teilnahme an Sprachkursen, die Anmeldung von Kindern in Kindergärten, Schulen und Kinderfreizeiten. Gegebenenfalls beraten sie bei Fragen zur Rückkehr ins Heimatland.

Die Sozialbetreuung legt Wert darauf, mit Bürgerinitiativen, kirchlichen und ehrenamtlichen Arbeitskreisen, in den verschiedenen Stadtteilen zusammenzuarbeiten. Sie sind damit auch Ansprechpartner rund um das Thema Asyl für die Bürger ihres Stadtteils.

Die Telefonnummern der Sozialbetreuung in den verschiedenen Stadtteilen finden Sie unter Ansprechpersonen und weitere Infos.

Sicherheitsdienste sorgen im Auftrag der Stadt für Sicherheit in und um die Geflüchtetenunterkünfte.

Minderjährige Geflüchtete, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer Verwandter nach Deutschland kommen, werden von den Jugendämtern in Obhut genommen. Auch die Stadt Heilbronn betreut mit weiteren Partnern zahlreiche unbegleitete minderjährige Ausländer (abgekürzt: UMA) und übernimmt die Betreuung und gegebenenfalls Vermittlung in Gastfamilien.

Wenn Sie sich als Familie, Lebensgemeinschaft oder auch Einzelperson dafür interessieren, einen unbegleiteten Jugendlichen als Gastfamilie auszunehmen, können Sie sich gerne an den Pflegekinderdienst wenden.

Weitere Informationen zur Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen enthalten die vom Amt für Familie, Jugend und Senioren für den städtischen Jugendhilfeausschuss erstellten Drucksachen:

Die Stadtverwaltung ist ständig auf der Suche nach geeignetem Wohnraum für die weitere dezentrale Unterbringung von Geflüchteten. Der Wohnraum wird zum einen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten benötigt. Für Geflüchtete, deren Asylantrag genehmigt wird, werden zum anderen Wohnungen als Anschlussunterbringung benötigt.

Als Mieter übernimmt die Stadt die Mietkosten und haftet bei eventuellen Schäden. Die Mietverhältnisse werden längerfristig angelegt. Das städtische Team der Geflüchtetenarbeit betreut die Geflüchteten vor Ort und fungiert als Ansprechpartner für die Nachbarschaft.

Wenn Sie der Stadtverwaltung eine Wohnung oder ein Haus zur Unterbringung von Geflüchteten anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an:

Amt für Familie, Jugend und Senioren
Herr Rohrbach
Tel. 07131 6428418 
E-Mail: fluechtlinge@heilbronn.de