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Altlasten & Verdachtsflächen

Digitales Rathaus

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Die untere Altlastenbehörde erfüllt Aufgaben zum dem Schutz des Bodens, des Grundwassers und der menschlichen Gesundheit. Sie ist für die Bearbeitung von Altlasten zuständig. Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen aufgrund der vergangenen Nutzung der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Die Aufgaben der unteren Altlastenbehörde sind unter anderem:

  • Erfassung und Bewertung von Verdachtsflächen, bei denen eine schädliche Bodenveränderung oder eine Gefahr für das Grundwasser durch frühere Nutzungen vermutet wird
  • Durchführung oder Anordnung von Untersuchungen zur Feststellung des tatsächlichen Altlastenrisikos
  • Anordnung und Überwachung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen bei festgestellten Altlasten
  • Beratung von Bürgern, Unternehmen und Kommunen zu Fragen des Bodenschutzes und des Umgangs mit Altlasten

Bei Interesse an einer Liegenschaft (z.B. Wertermittlung im Grundstücksverkehr, Baugenehmigungsverfahren, Grundstückskauf etc.) können Sie über das Antragsformular Auskünfte über den Verdacht einer Altlast für das betreffende Grundstück einholen. Bitte beachten Sie, dass Personen, die nicht Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, benötigen aus datenschutzrechtlichen Gründen eine entsprechende Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Weitere Informationen zum Themenbereich Altlasten finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
 

Altlasten - Digitales Rathaus

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