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Vermessungs- und Katasteramt

Tipp

Vorsicht vor überhöhten Gebühren:
Viele private Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftsbücher, Katasterkarten oder Ähnliches an. Diese Anbieter handeln nicht im Auftrag des Vermessungs- und Katasteramts der Stadt Heilbronn oder der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung. Wenn Sie private Anbieter in Ihrem Namen mit einer gebührenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service kann also für Sie zu überhöhten oder zusätzlichen Gebühren führen. Beim Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Heilbronn erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Gerne erteilt Ihnen das Geodaten-Zentrum nähere Auskünfte.

Das Vermessungs- und Katasteramt erbringt innerhalb des Stadtkreises Heilbronn vielfältige Dienstleistungen rund um das Grundstück. Zu den Kernaufgaben des Amtes gehören:

  • Die Bereitstellung von Geodaten, Karten und Luftbildern
    Das Vermessungs- und Katasteramt führt für Sie zur Sicherung Ihres Grundeigentums das Amtliche Liegenschaftskataster, in dem alle ca. 57.000 Flurstücke des Stadtkreises mit zahlreichen Angaben dokumentiert sind, den Amtlichen Stadtplan und das Geografische Informationssystem (GIS) der Stadt Heilbronn. Daraus erteilt das Vermessungs- und Katasteramt Ihnen Auskünfte und erstellt für Sie Auszüge in analoger und digitaler Form.
     
  • Die Vermessung von Grundstücken und Bauvorhaben
    Das Vermessungs- und Katasteramt überprüft Ihre Grenzpunkte und kennzeichnet diese bei Bedarf mit entsprechenden Grenzzeichen in der Örtlichkeit. Das Vermessungs- und Katasteramt erstellt für Ihr Bauvorhaben die notwendigen Bestandsaufnahmen, Berechnungen, den Lageplan zum Bauantrag, führt Absteckungen durch und gibt Auskunft über Höhen. An Grundstücken, an denen die Stadt Heilbronn mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist oder an deren Erwerb die Stadt ein Interesse hat, führt das Vermessungs- und Katasteramt Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen durch, die Voraussetzung für Eigentumsänderungen im Grundbuch sind.
     
  • Die Wertermittlung von Immobilien
    Als Geschäftsstelle des amtlichen Gutachterausschusses erstattet das Vermessungs- und Katasteramt für Sie Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Es informiert Sie mit dem jährlichen Immobilienmarktbericht und der Bodenrichtwertkarte über die tatsächlichen Immobilienpreise sowie die aktuelle Marktentwicklung und sorgt für Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
     
  • Die Durchführung von Baulandumlegungsverfahren
    Als Geschäftsstelle des ständigen Umlegungsausschusses ordnet das Vermessungs- und Katasteramt für Sie Grundstücke in der Weise neu, dass für eine bauliche Nutzung geeignete Grundstücke entstehen.

Die Produkte des Vermessungs- und Katasteramtes und weitere Auskünfte sind im Geodaten-Zentrum erhältlich.