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Stadterneuerung

Gute Lebensbedingungen mit vielen Möglichkeiten in unserer Stadt, individuelle Freiräume zu schaffen – das sind die Ziele, denen die Stadterneuerung verpflichtet ist. Denn jede Stadt muss sich weiterentwickeln und sich stets an verändernde Bedingungen anpassen. 
  
Stadterneuerung 
gestaltet – öffentliche Räume wie Straßen, Wege und Plätze, aber auch Grünflächen
reaktiviert – brachliegende und untergenutzte Flächen
stärkt – Nahversorgung, Wohn- und Lebensqualität
modernisiert – erhaltenswerte Gebäude durch steuerliche Investitionsanreize
ordnet – wichtige Standorte neu      

Zunehmend sind dabei Querschnittsziele wie Stadtklima und Energieeffizienz zu beachten.
 

Stadterneuerung

Städte sind seit jeher Orte des Handels und des gesellschaftlichen Zusammenlebens - in Europa sind sie besonders gekennzeichnet durch eine starke Vielfalt auf relativ kleinem Raum. Diese Charakteristika gehen auf eine lange Geschichte des Städtewesens (teilweise bis in die Antike) zurück. Städte unterliegen einem ständigen Wandel – der immer mehr geprägt wird von globalen Entwicklungen und gesamtgesellschaftlichen Veränderungen. Um diesen Wandel aktiv zu steuern, muss der städtische Bestand laufend hinsichtlich seiner Funktionen überprüft werden.

Zeichnen sich in Stadtteilen oder Quartieren städtebauliche Missstände oder Funktionsverluste ab, wird die Stadt Heilbronn aktiv, erneuert die Strukturen und setzt Impulse für aufbauende Investitionen.

Die Herausforderung ist dabei stets, die Neuerungen in Einklang mit bestehenden baulichen und sozialen Rahmenbedingungen zu bringen. Ziel ist die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der städtischen Qualitäten und Funktionen für sämtliche Nutzer*innen, während gleichzeitig vielfältige Wünsche und Vorstellungen der Personengruppen angemessen berücksichtigt werden müssen. Bewohner (vom Kleinkind bis zum Senior), Immobilieneigentümer, Besucher und Kundschaft – der Kreis der Nutzerschaft ist beliebig erweiterbar. Sie alle gehören zu einer pluralen Stadtgesellschaft und sie alle konkurrieren um die in einer Stadt naturgemäß knappe Ressource „Raum“.

Stadterneuerung ist daher keine Aufgabe, die sich „von heute auf morgen“ umsetzen lässt, sondern es handelt sich stets einen langfristig angelegten Prozess. Ein Prozess, der einen hohen Einsatz an Ressourcen, allen voran Zeit und Geld bindet.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen – ein Instrument des besonderen Städtebaurechts

Die regulären gesetzlichen Instrumente, die einer Kommune zur Entwicklung ihrer Strukturen zur Verfügung stehen, reichen nicht aus, wenn wirklich Veränderung in einem gewachsenen Bestand herbeigeführt werden sollen.

Daher hat der Gesetzgeber im zweiten Abschnitt des Baugesetzbuches (§§ 136 – 191) das Besondere Städtebaurecht geschaffen, welches der Kommune weitere Eingriffsmöglichkeiten, z.B. Prüfung und Genehmigung von Kauf- oder Mietverträgen, bietet. Wie weit diese Eingriffsmöglichkeiten gehen, steht auch in Zusammenhang mit der Wahl des Sanierungsverfahrens. Das Wort „wählen“ bedeutet dabei mitnichten eine quasi freie Entscheidungsmöglichkeit. Die Kommune muss vor Beginn des Verfahrens die Ausgangslage in einem Gebiet intensiv prüfen und abwägen, wie weit sie in Eigentums- und Gewerbefreiheitsrechte eingreifen muss, um erfolgreich sanieren zu können. Nachdem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt sind, beschließt der Gemeinderat nach der Wahl des Sanierungsverfahrens die Satzung für ein Sanierungsgebiet.

Ist die Entscheidung getroffen, hat die Stadt in der Regel acht Jahre Zeit, die Sanierungsmaßnahme umzusetzen. Es ist ein kurzer Zeitraum angesichts der komplexen Verfahrensschritte. Eine besondere Kräftekonzentration verschiedener städtischer Fachbereiche und privater Akteure unter Beteiligung von Betroffenen und der Bürgerschaft ist notwendig.

Am Ende des Prozesses werden die Fördermittel von der Stadt gegenüber dem Land schlussgerechnet. Die Sanierungsmaßnahme ist damit beendet und die Stadt hebt das Satzungsgebiet auf.

Städtebauförderung – Motor der Stadtentwicklung

Sanierungsmaßnahmen erfordern immer ein signifikantes Investitionsvolumen, welches selbst eine aufstrebende Stadt wie Heilbronn nicht alleine stemmen kann.

Eine ganz wesentliche Stütze für die Kommunen bilden daher Städtebauförderprogramme.  Finanziert und ausgestaltet werden sie vom Bund und den jeweiligen Ländern.

Die Stadt Heilbronn beantragt in der Regel für jede Sanierungsmaßnahme die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm beim Land Baden-Württemberg. Sobald diese Sanierungsgebiete in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen sind, darf die Stadt mit einer Förderung von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten rechnen.

Die Städtebauförderung ist für die Kommune seit über 50 Jahren eines der attraktivsten Förderprogramme, denn im Gegensatz zu beispielsweise EU-Förderprogrammen kann die Kommune geplante Maßnahmen im laufenden Prozess anpassen, wenn sich neue Situationen ergeben, ohne dass daraus ein Förderschaden entsteht. Diese Flexibilität ist ein ganz entscheidender Aspekt für den Erfolg der Städtebauförderung bei der Stadt Heilbronn.

Aktuelle Sanierungsgebiete

Der Sanierungsprozess der Heilbronner Innenstadt hat eine lange Historie, denn die Innenstadt bzw. die Altstadtquartiere sind bereits seit den 1990er Jahren mit Sanierungsgebieten belegt gewiesen. Und das nicht unbegründet, denn seit jeher unterliegt die Innenstadt als Herz von Heilbronn einem besonderen Anpassungsprozess. Aktuell wird dieser getrieben von massiven globalen Umbrüchen im stationären Einzelhandel und einem sich ändernden Einkaufsverhalten – eine Entwicklung, die auch vor unserer Innenstadt nicht haltmacht. 

Mit dem Masterplan Innenstadt wurde im Jahr 2018 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Innenstadt identifiziert. Die Bürgerschaft wurde umfassend in diesen Untersuchungsprozess eingebunden: rund 600 Personen beteiligten sich. Es wurden verschiedene Beteiligungsformate genutzt, darunter 30 Experteninterviews und 5 thematische Workshops. Über den gesamten Erarbeitungszeitraum war eine flankierende Online-Beteiligung auf der städtischen Homepage möglich.
Die im Masterplan formulierten investiven Maßnahmen wurden im Maßnahmenkonzept der Sanierung Innenstadt berücksichtigt. 
Aber auch aufgrund der Erkenntnisse aus einer gesamtstädtischen Klimaanalyse, welche die Innenstadt als dauerhafte Wärmeinsel ausweist, sind städtebauliche Missstände festzustellen, die einen aktiven Stadterneuerungsprozess erfordern.

Besonders Privateigentümer sind zur Mitwirkung am Erneuerungsprozesses aufgerufen, denn ihre Investition in ihre Immobilien sind wichtig für das Stadtbild. Eigentümer von im Sanierungsgebiet Innenstadt gelegenen Immobilien können bei umfangreichen Gebäudemodernisierungen von steuerlichen Vergünstigungsmöglichkeiten profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass sie vor Beginn der Baumaßnahmen eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt Heilbronn abschließen.

Handlungsfelder
Öffentliche Räume wie Straßen, Gassen und Plätze, um gezielt auch Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu realisieren, stadträumliche Quer-und Entwicklungsachsen auszubilden und das Wohnumfeld und die Geschäftslagen aufzuwerten.

Sanierungsziele
Heilbronns Innenstadt mit ihrer oberzentralen Versorgungsfunktion soll qualitätsvoll in ihrer Funktion als multifunktionaler Standort weiterentwickelt werden. Die Stabilisierung des Stadtklimas spielt eine wichtige Rolle für das Gesamtwohlbefinden der Bevölkerung und trägt so zu einem harmonischen gesellschaftlichen Miteinander bei.

Einzelmaßnahmen:

  • Bildung von Quer- und städtebaulichen Entwicklungsachsen (Turmstraße – Theaterplatz; Lohtorstraße - Hafenmarktpassage) bei gleichzeitiger Entsiegelung und Begrünung
  • Umgestaltung der Gassen in den Quartieren

Zahlen, Daten, Fakten:

GEBIETSFLÄCHE

Ca. 47,9 ha

RECHTSVERBINDLICHE FESTLEGUNG

Gemeinderatsbeschluss vom 30.04.2020
Öffentliche Bekanntmachung am 20.05.2020

SANIERUNGSVERFAHREN

Vereinfachtes Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB)

SOZIALDATEN

4.500 Einwohner
Überdurchschnittlich hohe Verdichtung mit einem Einwohnerzuwachs von 24 % (2008 bis 2018)
70 % der Einwohner haben Zuwanderungsgeschichte
6,5 Prozent der Einwohner nutzen ihr Eigentum selbst

FÖRDERPROGRAMM

Städtebauförderung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg: Sozialer Zusammenhalt (SZP)

FÖRDERZEITRAUM

2020 bis 2029

FÖRDERRAHMEN

3,5 Mio. Euro

INVESTITIONSVOLUMEN

20 Mio. Euro

Das neue Sanierungsgebiet Ellwanger Str. / Christophstr. wurde im Jahr 2021 durch das Land Baden-Württemberg in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen.Das Gebiet war bereits bis Ende 2004 Teil der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Industriegebiet am Neckar“ (1994-2004). Für den südlichen Wohnbereich, in den das aktuelle Gebiet Ellwanger Straße / Christophstraße fällt, konnten jedoch nicht alle Problemlagen gelöst werden – nicht zuletzt aufgrund besonderer Rahmenbedingungen.

In den Vorbereitenden Untersuchungen wurden mehrere Missstände festgestellt:

  • Das Gebiet ist eine „Wohninsel“ innerhalb des Industriegebiets am Neckar und durch die Bahnlinie von den sonstigen, durch Wohnen geprägten Teilen der Stadt abgeschnitten.
  • Von der Bahnlinie entlang der Christophstraße und der stark befahrenen Austraße mit Stadtbahntrasse gehen hohe Lärmemissionen aus.
  • Die Aufenthaltsqualität der Straßenräume im Gebiet ist gering. Die Ellwanger Straße, die durch die westlich angrenzenden, gewerblich genutzten Grundstücke mit ihren grauen Mauern und geschlossenen Fassaden ohne jegliches Grün geprägt ist, weist besondere gestalterische Defizite auf.
  • Gleichzeitig herrscht ein großer Parkdruck. Der öffentliche Raum ist fast ausschließlich durch parkende Kraftfahrzeuge geprägt.

Allerdings muss auch auf viele positive Faktoren / Entwicklungen der letzten Jahre hingewiesen werden:

  • Die Innenstadt sowie der neue Stadtteil Neckarbogen mit seinen Grünflächen und Freizeitanlagen sind weniger als 1 km (Luftlinie) entfernt.
  • Mit den Theaterwerkstätten, dem Café Hagen, dem Bildungscampus, der „Subkultur“ rund um den Club in der Salzstraße etc. gibt es im Gebiet bzw. im näheren Umfeld viele stadtbekannte kulturelle Einrichtungen, die positiv auf das Gebiet ausstrahlen.
  • Durch die Umnutzung/Sanierung des Gebäudes Salzstraße 42 und der Entwicklung des Handwerkerhofs wurde das unmittelbar südlich angrenzende Gebiet deutlich aufgewertet.
  • Mit der Stadtbahn Nord und der Haltestelle am Industrieplatz wurde die ÖPNV-Anbindung des Gebiets signifikant verbessert.
  • Zur besseren Anbindung des Gebiets an die Nordstadt (und an die hier befindliche Schule) wurde auf Höhe der Goppeltstraße ein Fußgängersteg über die Bahngleise errichtet.
  • Der Bau der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie hat die Lärmimmissionen im Gebiet deutlich verringert.

Dies bedeutet, dass das Gebiet neben den Problemlagen auch viele Potenziale hat, an die mit dieser Sanierungsmaßnahme angeknüpft werden kann.

Handlungsfelder:

  1. Begegnungsräume – Nachbarschaften stärken
  2. Qualitative und nutzbare Räume – Freiräume stärken
  3. Klimatolerante Lebensräume – Nachhaltigkeit realisieren
  4. Optimierte Stadtstruktur mit zeitgemäßen Wohnstandards – Lebensraum stärken

Sanierungsziele:

  1. Quartiersidentität zu stärken: Etablierung eines Quartierszentrums
  2. Aufenthaltsqualität stärken, Optimierung der untergenutzten Freiräume und Ausbildung multifunktional ausgebildete Straßenräume
  3. Förderung von Stadtgrün
  4. Optimierung von Stadträumen zusammen mit dem Schließen fehlender Raumkanten
  5. Schutz der Bewohner vor einer Verdrängung

Einzelmaßnahmen:

  • Schaffung eines Quartierszentrums; Aufwertung der zugehörigen Freiflächen und der Eingangsbereiche, Ergänzung des internen Fußwegenetzes.
  • Umgestaltung der Ellwanger Straße und der Christophstraße sowie der Wegeverbindungen zwischen beiden Straßenzügen
  • Aufwertung/Begrünung/Vernetzung der privaten Freiflächen im Gebiet
  • Modernisierung von Wohnungen
  • Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs (u.a. durch ein Parkdeck am Christophplatz ggf. mit ergänzenden Erdgeschossnutzungen)
  • Ergänzung / Schaffung von Raumkanten („Stadtreparatur“) durch Baumreihen oder ergänzende Neubauten (Nicht-Wohngebäude)

Zahlen, Daten, Fakten

GEBIETSFLÄCHE

ca. 7,8 ha

RECHTSVERBINDLICHE FESTLEGUNG

Gemeinderatsbeschluss vom 11.02.2021

Öffentliche Bekanntmachung am 24.02.2021

SANIERUNGSVERFAHREN

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB)
Hinweis: Ausgleichsbeträge aus sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen werden im vereinfachten Verfahren nicht erhoben.

SOZIALDATEN

1.080 Einwohner;

Überdurchschnittlich junge Bewohnerschaft; proportional sehr hoher Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (ca. 90 % der Bewohnerschaft)

FÖRDERPROGRAMM

Städtebauförderung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg: Sozialer Zusammenhalt (SZP)

FÖRDERZEITRAUM

2021 bis 2030

FÖRDERRAHMEN

3,1 Mio. Euro

INVESTITIONSVOLUMEN

6,5 Mio. Euro