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Bürgerservice A-Z

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Winterdienst

Das städtische Betriebsamt sorgt im Winter bei Schnee und Eis für freie Fahrt auf den Straßen und für sichere Wege für Fußgänger und Radfahrer.
Für das Räumen und Streuen ist aber nicht nur die Stadt Heilbronn verantwortlich. Auch Straßenanlieger, also Wohneigentümer, Mieter und Pächter, haben die Pflicht, öffentliche Flächen rund um ein Grundstück auf mindestens eineinhalb Meter Breite zu räumen und zu streuen. Das gilt auch für Wege, die durch öffentliche Flächen getrennt sind und bis zu zehn Meter entfernt liegen.


Die wichtigsten Punkte zur Räum- und Streupflicht haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 

  • Gehwege
  • Flächen, die für Fußgänger besonders gekennzeichnet sind
  • Wenn keine Gehwege vorhanden sind: 1,5 Meter breite Flächen am Rand der Fahrbahn

Genauere Bestimmungen hierzu sind im Punkt “Wie und in welchem Umfang muss geräumt und gestreut werden” zu finden.

 

  • Grundsätzlich Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen. Diese können die Aufgabe auch an die Mieter und Pächter übertragen.

  • Straßenanlieger müssen die gesamte Länge des Grundstücks räumen.
  • Bei Gehwegen: Die volle Breite muss bestreut werden; Schnee muss auf Dreiviertel der Wegesbreite, mindestens aber auf 1,50 Meter geräumt werden. 
  • Bei beidseitig nicht vorhandenen Gehwegen: Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf eine 1,50 Meter breite Fläche am Fahrbahnrand.
  • Bei Fußgängerbereichen gilt grundsätzlich: In für den Fußgängerverkehr besonders gekennzeichneten Flächen muss die gesamte Fläche gestreut und geräumt werden. In den sonstigen Fällen erstreckt sich die Räum- und Streupflicht auf einen 4 Meter breiten Streifen am Rande.
  • Der Schnee kann am Rand der Wege angehäuft werden.
  • Zufahrten sind freizuhalten.
  • Zum Bestreuen ist abgestumpftes Material wie Sand oder Split zu verwenden. Das Streuen mit Salz ist nur bei besonderen Witterungsbedingungen wie Eisregen zulässig.
     

  • Werktags müssen die Wege bis 8.30 Uhr geräumt sein.
  • Sonn- und feiertags müssen die Wege bis 9 Uhr geräumt sein.
  • Fällt nach diesem Zeitpunkt Schnee, muss geräumt werden, wenn es die Sicherheit der Fußgänger erfordert.
  • Tritt nach dieser Zeit Glätte auf, ist unverzüglich zu streuen.
    Die Räum- und Streupflicht endet um 21 Uhr.
     

Die genauen Regelungen können in der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht-Satzung der Stadt Heilbronn nachgelesen werden.