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Missachtung einer roten Ampel

Das Missachten einer roten Ampel gehört zu den schwerwiegendsten und gefährlichsten Verstößen im Straßenverkehr.

Bei einer Rotzeit unter einer Sekunde werden ein Bußgeld von 90 Euro erhoben und ein Punkt ins Verkehrszentralregister eingetragen. Dauert die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, beträgt die Geldbuße 200 Euro, es werden zwei Punkte eingetragen und in der Regel ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet. Kommt es durch die Missachtung des Rotlichts zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall, erhöhen sich die Bußgeldregelsätze.

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