Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Internationale Führerscheine

Erteilung internationaler Führerscheine

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Antragstellung persönlich oder mit Vollmacht möglich (Bei Antragstellung mit einer Vollmacht ist zusätzlich zu einer schriftlichen Vollmacht der Führerschein des Antragstellers und das Ausweisdokument beider Personen notwendig)
  • Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kriterien)
  • Nationaler EU-Kartenführerschein (ist zwingend vor Ausstellung des internationalen Führerscheins notwendig)
  • Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Heilbronn ausgestellt wurde

Der internationale Führerschein wird für die Dauer von maximal drei Jahren ausgestellt. Er stellt eine amtliche, internationale Übersetzung des nationalen Führerscheins dar und gilt nur in Verbindung mit diesem.

Gebühren

  • 16,00 Euro