Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Fahrzeug exportieren – Ausfuhrkennzeichen beantragen

Tipp

Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Seit dem 1. Januar 2020 werden Ausfuhrkennzeichen nur noch an Personen mit Wohnsitz in Heilbronn vergeben. Personen mit Wohnsitz im Ausland benötigen einen Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Heilbronn. Sollte der Wohnsitz des Empfangsbevollmächtigten in einer anderen Kommune liegen, dann ist die dortige Behörde zuständig.

Um einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen muss der folgende Vordruck ausgefüllt werden

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Stilllegungsbescheinigung, wenn Fahrzeug abgemeldet ist, beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • grüne und gelbe Versicherungskarte mit Heimatanschrift
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt
  • wenn HU abgelaufen, dann neuer HU-Nachweis
  • bei Ablauf der Betriebserlaubnis: TÜV-Gutachten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF-Datei; früher Einzugsermächtigung; vom Halter und Zahler im Original unterschrieben)

Das Fahrzeug muss vorgeführt werden.