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Informationen für Wahlberechtigte mit Behinderungen

Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

Wie bei vorangegangenen Parlamentswahlen können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte bei der Stimmabgabe zur Europawahl eine Stimmzettelschablone verwenden. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt.

Der landeseinheitliche Stimmzettel wird dazu am oberen rechten Rand eine ertastbare Kennzeichnung (abgeschnittene Ecke) erhalten, damit erkennbar ist, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann können Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
 

Rollstuhlgerechte Wahlräume

Für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sind 67 der 76 Heilbronner Wahlräume ohne besonde-re Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Auf der Wahlbenachrichtigung sind sie mit einem Piktogramm als „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet.

Als „nicht barrierefrei“ sind folgende Wahlräume ausgewiesen:

  • Theodor-Heuss-Gymnasium, Zimmer 107, Gymnasiumstraße 70
  • Nikolaigemeindehaus, Wilhelm-Busch-Kindergarten, Wilhelm-Busch-Straße 6
  • TSG Heilbronn, Sportheim Pfühl, Sporthalle, Schlizstraße 78
  • ECG Gemeindezentrum, UG, Zimmer 1 und 3, Am Hohrain 2
  • Grundschule Alt-Böckingen, Zimmer 1 und 2, Ludwigsburger Straße 75
  • Altes Rathaus Klingenberg, Theodor-Heuss-Straße 113
  • Dienstleistungszentrum Biberach, Bürgeramt, Sitzungssaal, Am Ratsplatz 3.

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum wählen möchten, als auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben, müssen Sie sich rechtzeitig einen Wahlschein besorgen. Mit dem Wahlschein können Sie in jedem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Heilbronn wählen. 

Sie finden alle Wahlräume mit der Information „rollstuhlgerecht“ oder „nicht barrierefrei“ in der Wahlbezirkskarte des Stadtplans.
 

Übersicht ebenfalls im Online-Stadtplan unter https://karten.heilbronn.de/heilbronn/index.php?service=wahlbezirke abrufbar.

Weitere Informationen

Wahlberechtigte können Ihre Stimme nur persönlich abgeben. Wer nicht schreiben oder lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, in den Stimmzettelumschlag zu legen oder zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er oder sie sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Die Hilfeleistung ist dem Wahlvorstand bekannt zu geben und auf technische Hilfe bei der von den Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse, die sie von der Wahl eines anderen erlangt, verpflichtet.

Kommunal·wahl

Am 9. Juni 2024 ist Kommunal·wahl.

Die Bürger und Bürgerinnen aus Heilbronn wählen die Mitglieder von dem Gemeinde·rat. 

Die Kommunal·wahl ist alle 5 Jahre.

Der Gemeinderat

Der Gemeinde·rat von Heilbronn hat 40 Mitglieder. 

Der Gemeinde·rat vertritt die Bürger und Bürgerinnen aus Heilbronn.

Der Gemeinde·rat entscheidet zum Beispiel: 

Wo dürfen Häuser gebaut werden. 

Wer darf wählen?

Für die Kommunal·wahl müssen Sie diese Anforderungen erfüllen: 

  • Sie haben einen deutschen Personal·ausweis oder einen deutschen Reise·pass.
    Oder Sie haben einen Pass aus einem Land von der Europäischen Union.
  • Sie sind 16 Jahre oder älter.
  • Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Heilbronn.
  • Ein Gericht hat Ihnen NICHT verboten zu wählen.
     

Wer kann gewählt werden?

Mitglieder von Parteien oder Wähler·gruppen können gewählt werden.

Eine Partei oder eine Wähler·gruppe ist eine Gruppe von Menschen. 

Sie haben in wichtigen Fragen die gleichen Ziele. 

Sie arbeiten gemeinsam an einer Sache. 

Unterschiedliche Parteien und Wähler·gruppen haben unterschiedliche Ziele und Vorstellungen.

Die Wahl·benachrichtigung und die Stimmzettel

Alle, die wählen dürfen,

bekommen eine Wahl·benachrichtigung zugeschickt.

Sie bekommen auch die Stimm·zettel für die Wahl zugeschickt.

Die Wahl·benachrichtigung und die Stimmzettel kommen in zwei unterschiedlichen Briefen.

Die beiden Briefe kommen spätestens 3 Wochen vor dem Wahl·tag mit der Post. 

Jede Partei oder Wähler·gruppe hat einen Stimmzettel. 

Alle Stimmzettel sind als Block zusammengefasst.

Sie können die einzelnen Stimmzettel heraus trennen.

 

Sie haben keine Wahl·benachrichtigung oder keine Stimmzettel bekommen?

Dann melden Sie sich beim Rathaus. 

Die Telefonnummer ist: 07131 56 -3688. 

Wie wählen Sie?

Gehen Sie am 9. Juni 2024 in Ihren Wahl·raum.

Die Adresse von Ihrem Wahlraum steht in Ihrer Wahl·benachrichtigung.

Der Wahlr·aum ist von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. 

 

Sie wollen in einem anderen Wahl·raum wählen?

Dann brauchen Sie einen Wahl·schein.

Was müssen Sie in den Wahl·raum mitbringen?

  • Die Wahl·benachrichtigung und Ihren Ausweis. 
  • Ihre Stimmzettel.
    Sie können Ihre Stimmzettel schon vor dem Wahl·tag ausfüllen und die ausgefüllten Stimmzettel mitbringen. 

Im Wahlraum sind Wahlhelfer. 

Zeigen Sie den Wahlhelfern Ihre Wahl·benachrichtigung und Ihren Ausweis. 

Im Wahl·raum sind Wahl·kabinen. 

Eine Wahl·kabine ist ein Tisch mit Wänden außen herum. 

Auf einer Seite vom Tisch ist keine Wand. 

So kann niemand sehen wen Sie wählen.

Oder was Sie zu Hause ausgefüllt haben.

Die Wahl ist geheim.

Füllen Sie die Stimmzettel aus,

dann falten Sie die Stimmzettel zusammen. 

Und stecken Sie in den Stimmzettel·umschlag. 

Sie haben die Stimmzettel schon ausgefüllt mitgebracht?

Dann falten Sie die Stimmzettel zusammen

Und stecken Sie sie in den Stimmzettel·umschlag.

Werfen Sie den Stimmzettel-Umschlag in die Wahl·box. 

Jetzt haben Sie gewählt. 

 

Sie haben Ihre Stimmzettel zu Hause vergessen? 

Die Wahl·helfer geben Ihnen neue Stimmzettel.

 

Sie brauchen Hilfe beim Wählen?

Dann sprechen Sie bitte die Wahl·helfer an.

Wie füllen Sie die Stimmzettel aus?

Möglichkeit 1:

Sie wollen eine ganze Partei oder Wähler·gruppe wählen?

Dann nehmen Sie den Stimmzettel von dieser Partei oder von der Wähler·gruppe. 

Schreiben Sie nichts auf den Stimmzettel. 

Dann erhalten alle Kandidaten auf diesem Stimmzettel eine Stimme. 

 

Möglichkeit 2:

Nehmen Sie den Stimmzettel von der Partei oder Wähler·gruppe, die Sie wählen wollen. 

Sie können einem Kandidaten 1 oder 2 oder 3 Stimmen geben. 

Schreiben Sie die Zahl in die Kästchen hinter den Namen der Kandidaten, die Sie wählen wollen. 

Sie können statt der 1 auch den Buchstaben X schreiben. 

 

Sie können auch Kandidaten von anderen Stimmzetteln auf Ihren Stimmzettel schreiben und wählen. 

Sie haben höchstens 40 Stimmen.

Sie können auch weniger Stimmen abgeben.

Brief·wahl

Sie sind am Wahl·tag am 9. Juni 2024  

  • nicht zu Hause 
  • oder haben keine Zeit
  • oder können NICHT in den Wahlraum kommen.

Dann können Sie Brief·wahl machen.

 

Die Wahl·unterlagen für die Brief·wahl können Sie mit der Post bekommen.

Oder persönlich im Wahl·büro abholen (bitte nehmen Sie Ihren Ausweis mit).

Füllen Sie dafür die Rückseite von Ihrer Wahl·benachrichtigung aus.

 

Oder Sie können die Wahl·unterlagen im Internet beantragen unter www.heilbronn.de/wahlen2024

Sie haben die Wahl·unterlagen erhalten,

dann füllen Sie die Stimmzettel aus, falten sie zusammen 

und legen sie in den Umschlag „Kommunal·wahl“.

Kleben Sie den Umschlag zu.

 

Füllen Sie dann den Wahl·schein aus.

Wichtig: Bitte unterschreiben Sie den Wahl·schein!

 

Legen Sie den Wahl·schein und den Umschlag mit Ihren Stimmzetteln in den gelben Umschlag „Wahlbrief für die kommunale Wahl“.

Kleben Sie den gelben Umschlag zu.

Der gelbe Umschlag mit Wahl·schein und Stimmzetteln heißt Wahl·brief.

Schicken Sie den Wahl·brief mit der Post ins Wahl·büro.

Die Adresse steht schon auf dem gelben Umschlag.

Sie brauchen keine Briefmarke.

Bitte denken Sie daran: 

Die Post braucht ein paar Tage.

Schicken Sie den Wahl·brief rechtzeitig ab.

 

Sie können den Wahl·brief bis zum 9. Juni 2024 um 18 Uhr auch persönlich im Wahl·büro abgeben.

Europa·wahl

Am 9. Juni 2024 ist auch Europa·wahl.

Bei der Europa·wahl wählen die Bürgerinnen und Bürger von Europa das Europäische Parlament. 

Das Europäische Parlament entscheidet wichtige Fragen für Europa. 

Das Europäische Parlament wird alle 5 Jahre neu gewählt.

Im Europäischen Parlament sind Politikerinnen und Politiker aus allen 27 Ländern von der Europäischen Union dabei.

Die Politikerinnen und Politiker heißen Abgeordnete.

Aus Deutschland dürfen 96 Abgeordnete aus unterschiedlichen Parteien dabei sein.

Wer darf wählen?

Für die Europa·wahl müssen Sie diese Anforderungen erfüllen:

  • Sie haben einen deutschen Personal·ausweis oder einen deutschen Reise·pass. Oder Sie haben einen Pass aus einem Land von der Europäischen Union.
  • Sie sind 16 Jahre oder älter.
  • Sie wohnen seit 3 Monaten oder länger in Deutschland. 
  • Ein Gericht hat Ihnen NICHT verboten zu wählen.

Wer kann gewählt werden?

Ganze Parteien können gewählt werden.

Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen. 

Sie haben in wichtigen Fragen die gleichen Ziele. 

Sie arbeiten gemeinsam an einer Sache. 

Unterschiedliche Parteien haben unterschiedliche Ziele und Vorstellungen.

Die Wahl·benachrichtigung

Alle, die wählen dürfen,

bekommen eine Wahl·benachrichtigung zugeschickt.

Die Wahl·benachrichtigung kommt spätestens 3 Wochen vor dem Wahl·tag mit der Post. 

Der Stimmzettel wird NICHT nach Hause geschickt, 

Sie erhalten den Stimmzettel  im Wahllokal.

 

Sie haben keine Wahl·benachrichtigung bekommen? 

Dann melden Sie sich beim Rathaus. 

Die Telefonnummer ist: 07131 56 - 3688. 

Wie wählen Sie?

Gehen Sie am 9. Juni 2024 in Ihren Wahl·raum.

Die Adresse von Ihrem Wahl·raum steht in Ihrer Wahl·benachrichtigung. 

Der Wahl·raum ist von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. 

 

Sie wollen in einem anderen Wahl·raum wählen?

Dann brauchen Sie einen Wahl·schein.

 

Bitte bringen Sie Ihre Wahl·benachrichtigung und Ihren Ausweis am Wahl·tag mit in den Wahl·raum.

Im Wahl·raum sind Wahl·helfer. 

Zeigen Sie den Wahl·helfern Ihre Wahl·benachrichtigung und Ihren Ausweis.

Die Wahl·helfer geben Ihnen einen Stimmzettel.

Im Wahl·raum sind Wahl·kabinen. 

Eine Wahl·kabine ist ein Tisch mit Wänden außen herum. 

Auf einer Seite vom Tisch ist keine Wand. 

So kann niemand sehen wen Sie wählen.

 

Füllen Sie den Stimmzettel aus.

Machen Sie ein Kreuz bei der Partei, die Sie wählen wollen.

Falten Sie den Stimmzettel zusammen. 

Die Schrift muss innen stehen.

Man darf die Schrift NICHT sehen.

Die Wahl ist geheim.

Werfen Sie den Stimmzettel in die Wahl·box.

Jetzt haben Sie gewählt.

 

Sie brauchen Hilfe beim Wählen?

Dann sprechen Sie bitte die Wahl·helfer an.

Brief·wahl

Sie sind am Wahl·tag am 9. Juni 2024  

  • nicht zu Hause 
  • oder haben keine Zeit
  • oder können NICHT in den Wahlraum kommen.

Dann können Sie Brief·wahl machen.

Die Wahl·unterlagen für die Brief·wahl können Sie mit der Post bekommen.

Oder persönlich im Wahl·büro abholen (bitte nehmen Sie Ihren Ausweis mit).

Füllen Sie dafür die Rückseite von Ihrer Wahl·benachrichtigung aus.

 

Oder Sie können die Wahl·unterlagen im Internet beantragen unter www.heilbronn.de/wahlen2024.

Sie haben die Wahl·unterlagen erhalten,

dann füllen Sie den Stimmzettel aus und falten ihn zusammen.

Die Schrift muss innen stehen.

Man darf die Schrift NICHT sehen.

Legen den Stimmzettel in den roten Umschlag „Europa·wahl“.

Kleben Sie den Umschlag zu.

 

Füllen Sie dann den Wahl·schein aus.

Wichtig: Bitte unterschreiben Sie den Wahl·schein!

 

Legen Sie den Wahl·schein und den Umschlag und Ihren Stimmzetteln in den roten Umschlag.

Kleben Sie den roten Umschlag zu.

Der rote Umschlag mit Wahl·schein und Stimmzettel heißt Wahl·brief.

 

Schicken Sie den Wahl·brief mit der Post ins Wahl·büro.

Die Adresse steht schon auf dem roten Umschlag.

Sie brauchen keine Briefmarke.

Bitte denken Sie daran: 

Die Post braucht ein paar Tage.

Schicken Sie den Wahl·brief rechtzeitig ab.

 

Sie können den Wahl·brief bis zum 9. Juni 2024 um 18 Uhr auch persönlich im Wahl·büro abgeben.

Kontakt Wahlamt

Stadt Heilbronn
Bürgeramt – Wahlen –
Marktplatz 7
74072 Heilbronn

Rathaus Heilbronn
1. OG, Zimmer 164-167
Tel. 07131/56-2071 oder -2223
Fax 07131/56-4289
E-Mail: wahlen@heilbronn.de

 

ab 13. Mai 2024:

Briefwahlteam im Rathaus Heilbronn
(Eingang Lohtorstraße)

Zimmer 480, 4. OG.
Tel. 07131/56-3688
Fax 07131/56-4289
E-Mail: briefwahl@heilbronn.de