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Sozialer Dienst

Im Sozialen Dienst (SD) des Amtes für Familie, Jugend und Senioren sind Sozialarbeiter und Sozialpädagogen tätig, die Rat geben zum breiten Spektrum der Jugendhilfeangebote und geeignete und notwendige Hilfsangebote vermitteln.

Im Einzelnen umfasst der Soziale Dienst folgende Aufgaben, Angebote und Leistungen:

  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere durch Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen.
  • Im Falle von Trennung und Scheidung werden Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt.
  • Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern, die alleine für ein Kind oder Jugendliche zu sorgen haben.
  • Bei schwerwiegenden Erziehungsproblemen unterstützt der Soziale Dienst durch die Einleitung notwendiger erzieherischer Hilfen. Der Soziale Dienst begleitet und koordiniert diese im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung.
  • Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes ist der Soziale Dienst verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuleiten.
  • Als Fachdienst unterstützt der Soziale Dienst das Familiengericht bei der Entscheidungsfindung.

Der Soziale Dienst nimmt in Heilbronn seine Aufgaben in drei Sozialräumen wahr. Dadurch wird eine enge Vernetzung aller Jugend- und Familienhilfeangebote gewährt. Außerdem wird so erreicht, dass sich die Hilfe am direkten Umfeld der Kinder und Jugendlichen, in dem sie wohnen, den Kindergarten oder die Schule besuchen und ihre Freizeit verbringen, orientiert.

In Heilbronn gliedert sich das Stadtgebiet in den: